Leider geht der Regierungsrat in seiner Antwort nicht auf die von uns kritisierten zehn Punkte ein. Insbesondere nicht auf den ersten Kritikpunkt. Es gibt bis heute keinen Bundesbeschluss, also keinen Parlamentsbeschluss zum Neubauprojekt. Der Bau ist auf Stufe Bund einzig vom Bundesrat beschlossen worden. Gemäss  Art. 11 NSG liegt die Kompetenz zur Klassierung von Nationalstrassen bei der Bundesversammlung und nicht beim Bundesrat. Im Netzbeschluss ist die Axenstrasse weiterhin als 3. Klasse Strasse aufgeführt und nicht als 2. Klasse Strasse, wie Bundesrat und Regierungsrat planen.

 

Eine Zwängerei

Die Axenstrasse ist über die letzten 40 Jahre als Nationalstrasse 3. Klasse ausgebaut worden. Die Bezeichnung „Netzvollendung“ für das Neubauprojekt ist ein Etikettenschwindel. In Wirklichkeit ist es ein Netzausbau. Der Kantonsrat hatte sich bereits 2009 und 2010 gegen das überrissene Neubauprojekt ausgesprochen. National- und Ständerat haben keinen Beschluss zum Neubau der Axenstrasse gefällt. Zudem kommt ein juristisches Gutachten zum Schluss, dass der Bundesrat kaum gegen den Willen des Schwyzer Stimmvolkes am Projekt festhalten wird. Bis heute ist noch kein Kanton gezwungen worden ein Nationalstrassenprojekt gegen seinen Willen auszuführen.

 

Sicherheit

Während am Gotthard ein Tunnel mit Gegenverkehr als Sicherheitsrisiko und Grund für die zweite Röhre angeführt wird, wird am Axen die Tunnelvariante mit Gegenverkehr als Beitrag zu grösstmöglicher Sicherheit gepriesen. Im Abschnitt des geplanten Morschachertunnels besteht kein

Problem wegen erhöhten Naturgefahren. Varianten mit neu entwickelten Steinschlag-Fangnetzen oder anderen Massnahmen wurden nie vorgestellt.

 

Weitere Argumente:

  1. Das Komitee Axen vors Volk spricht sich am Axen für Investitionen von 600- 700 Mio. Fr. aus, aber nicht für die Maximalvariante von 1.3 Mia. Fr. Die Umfahrung von Sisikon ist nötig, könnte aber auch ohne neue Axenstrasse realisiert werden, sondern mit einem Kurztunnel von Sisikon.
  2. Die Neue Axenstrasse bringt dem Kanton Schwyz nicht nur hohe Kosten, sondern auch mehr Transitverkehr über Sattel, Rothenthurm. Ein allfälliger Sicherheitsgewinn am Axen wird durch diesen Mehrverkehr wieder zunichte gemacht.
  3. Die Axenstrasse ist nicht an der Kapazitätsgrenze. Es gibt keine Staus in Brunnen und Flüelen! Auch in unserem Kanton gibt es viel dringendere Strassenprojekte. Es sind bereits sehr viele Strassen am Limit oder sogar bereits darüber. Das am Axen investierte Geld fehlt für dringendere Projekte.

 

Die Initiative „Axen vors Volk – Für Sicherheit ohne Luxustunnel“ wird am Freitag, 10. April um 13.30 Uhr eingereicht werden.

 

Komitee Axen vors Volk

KR Andreas Marty, Co-Präsident

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