Gegen das Projekt für eine neue Axenstrasse zwischen Brunnen und Sisikon sind während der Auflagefrist rund 20 Einsprachen eingegangen. Zu den Einsprechern zählen unter anderem Umweltverbände und die Gemeinde Ingenbohl.

Die 30-tägige Planauflage zum Milliarden-Projekt des Bundes ging am Mittwoch zu Ende. Beim Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) gingen bisher rund 20 Einsprachen ein, wie UVEK-Sprecherin Annetta Bundi am Freitag Informationen des SRF-Regionaljournals Zentralschweiz bestätigte.

Der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS), die Alpen-Initiative und die Ärztinnen und Ärzte für den Umweltschutz wehren sich gegen das Nationalstrassenprojekt, weil es überrissen sei und den Alpenschutzartikel verletze.

Die Umweltorganisationen teilten mit, sie würden eine Kurzumfahrung von Sisikon UR unterstützen, aber nicht das aufgelegte Projekt. Dieses würde nicht zur angestrebten Entlastung von Sisikon führen.

Wenn die alte Axenstrasse trotz der neuen Tunnels im gleichen Ausbaustandard erhalten bliebe, so werde der Alpenschutzartikel in der Bundesverfassung verletzt, monieren die Umweltorganisationen. Die Folge seien Mehrverkehr sowohl Richtung Gotthard wie auch Richtung Sattel-Rothenthurm.

Bereits vor einer Woche gab die Gemeinde Ingenbohl bekannt, dass sie vorsorglich Einsprache eingelegt hat. Der Gemeinderat begründete dies damit, dass noch Gespräche zu den Rahmenbedingungen während der Bauzeit geführt werden müssten.

In einer Mitteilung betonte der Gemeinderat, dass er den Ausbau der Nationalstrasse aus Gründen der Sicherheit und der Verkehrspolitik begrüsse und unterstütze. Geklärt haben will er aber noch offene Fragen zu den Rahmenbedingungen während der bis zu acht Jahre dauernden Bauphase. Auf dem Gemeindegebiet kommt ein Grossteil der Installationen und Baustellenzufahrten zu liegen.

Zu weiteren Einsprechern nimmt das UVEK keine Stellung. In einem nächsten Schritt können der Kanton Schwyz und danach die zuständigen Bundesämter Stellung nehmen zur Kritik.

Schliesslich entscheidet das UVEK mit einer Verfügung über die dann noch offenen Einsprachen. Gegen den Entscheid können Verfahrensbeteiligte beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erheben.

Die Bauherren – die Kantone Schwyz und Uri – hoffen, innerhalb eines Jahres die Genehmigung des Bundes zu erhalten. Danach sollen die Detailprojekte erstellt und die Unternehmerleistungen ausgeschrieben werden.

Mitte September 2014 startete in Schwyz ein überparteiliches Komitee eine kantonale Volksinitiative gegen den Neubau der Axenstrasse. Das Volksbegehren will in der Verfassung festschreiben, dass sich die Schwyzer Behörden beim Bund für eine Sanierung und gegen das Tunnelprojekt einsetzen müssen.

Das Komitee «Axen vors Volk» wehrt sich vor allem wegen der finanziellen Mehrbelastung des Kantons Schwyz und aus Furcht vor mehr Transitverkehr gegen das Vorhaben.

Ab 2017 soll zwischen Ingenbohl und Sisikon eine neue, knapp acht Kilometer lange Strasse gebaut werden. Das Projekt sieht zwei neue Tunnels und dazwischen einen kurzen offenen Hangabschnitt vor. Die Eröffnung ist für 2025 vorgesehen. (sda)

 

Bote der Urschweiz
14.11.2014

 

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