Jetzt ist die Einsprache der Umweltschutzorganisationen gegen den Axen-Ausbau öffentlich. Auf 61 Seiten wird das Projekt Punkt für Punkt kritisiert.

Es ist nur eine der insgesamt 58 Einsprachen gegen das Axen-Ausbauprojekt. Doch was die Schwyzer Umweltverbände schreiben, ist Sprengstoff und wird den Amtsstuben noch viel Denk- und Schreibarbeit abfordern.

1700 Unterschriften gesammelt

Auf nicht weniger als 61 Seiten wird das Milliardenprojekt, das neben der Umfahrung von Sisikon den Neubau von zwei Strassentunnels unter dem Axen plant, geradezu zerrupft. Die Hauptforderung heisst denn auch: Bis die offenen Fragen und Widersprüche geklärt und bis die laufende Abstimmung über die neue Axenstrasse durchgeführt ist, soll das ganze Verfahren sistiert werden. Wird die Initiative angenommen, soll die Sistierung «bis zum gegebenenfalls notwendigen Entscheid der Bundesversammlung» verlängert werden. Die Initiative selbst läuft gut. Es seien schon 1700 der notwendigen 2000 Unterschriften zusammengekommen. «Wir werden in den nächsten Tagen mit der ersten Bescheinigungsphase starten.»

Happige Vorwürfe

Besonders zwei Vorwürfe in der Einsprache sind happig: Zum einen wird dem Bundesrat Rechtsverletzung und Kompetenzüberschreitung vorgeworfen, zum anderen komme der Axenstrassenbau letztlich dem vorgesehenen Planungskorridor für den Neat-Zubringer in die Quere. Konkret:

⇒ Rechtsbruch: Der Bundesrat hat zusammen mit den Kantonen die Nationalstrasse am Axen aufklassiert, nämlich von der dritten in die zweite Kategorie (Autostrassen gegenüber zwei- oder mehrspurigen Hauptstrassen).

Das sei in seiner Kompetenz, betont Verkehrsministerin Doris Leuthard immer. Die Axen-Gegner sehen das anders und werfen Kompetenzüberschreitung vor. Als Beleg dient die Debatte zum Netzwerkbeschluss von 1960. Damals entschied das Parlament ausdrücklich, dass der Bundesrat nur bei Bagatellfällen umklassifizieren dürfe, ohne das Parlament zu fragen. Die Ansicht wurde ausdrücklich vom damaligen Bundesrat Tschudi bestätigt. Wörtlich sagte er: Der Bundesrat denke nicht daran, der Bundesversammlung diese Kompetenz wegzunehmen oder auch nur in diese einzubrechen. «Ich möchte die klare Versicherung abgeben, dass von diesem Ermächtigungsartikel nur ausnahmsweise und nur sehr restriktiv Gebrauch gemacht wird.» Es könne sich «nur darum handeln, kleine oder kleinste Stücke des Netzes zu ändern».

Von einer Bagatelle im Fall Axen könne nicht die Rede sein. Allein schon die Kosten, aber auch die Tatsache, dass mehrere Gemeinden und Kantone betroffen seien, sprechen dagegen, argumentieren die Umweltverbände. Bis heute hat aber die Bundesversammlung bei dieser Umklassierung noch nicht mitreden können.

⇒ Neat: Der Bau des Strassenprojektes stehe im Konflikt mit dem neuen Neat-Zubringer der SBB. Die Linienführung der Strasse vereinnahme die für die Neat vorgesehene Linie. Deshalb widerspreche es wesentlichen «öffentlichen Interressen, heute eine Nationalstrasse zu projektieren und zu bauen, welche unter Umständen schon kurz nach ihrer Eröffnung wieder verlegt werden muss».

Andere Etappierung

Ein weiterer Vorwurf betrifft die Etappierung, die gegenüber ersten Verlautbarungen geändert wurde. Dies umfasst auch die flankierenden Massnahmen, was am Schluss gravierende Auswirkungen habe. In einer ersten Medienmitteilung sei gesagt worden, dass die Umgestaltung und Sanierung der heutigen Axenstrasse zwischen Sisikon und Ort als zweite Etappe gemacht werde. Im jetzt vorgelegten Projekt ist die Umgestaltung und Sanierung der heutigen Axenstrasse als letztes vorgesehen. Es sei somit möglich, dass zwar der Sisiger Tunnel gebaut wird, die Umgestaltung und Sanierung der heutigen Axenstrasse mit den für die Entlastung von Sisikon zentralen flankierenden Massnahmen – wenn überhaupt – noch Jahre auf sich warten lassen könne.

Unterschiedliche Zahlen

Schon jetzt werde mit verschiedenen Zahlen hantiert. Noch 2009 sei der Schwyzer Regierungsrat davon ausgegangen, dass auf der alten Axenstrasse die Ortsdurchfahrt mit 1240 Fahrzeugen (durchschnittlicher Tagesverkehr) belastet werde. Das aufgelegte Ausführungsprojekt geht aber immer noch von 5400 aus, also fast viermal mehr. Die Gegner sprechen von einem «unbegründeten Verzicht auf die Dosierstelle Ort», was «rechtsverletzend» sei.

Die vollständige Einsprache, die auch Vorbehalte wegen Wildtierübergängen, des Wasserreservoirs im Felderboden oder der Luftreinhaltevorschriften vorbringt, kann über diesen Link abgerufen werden.

Bundesrätin Leuthard muss Auskunft geben

Der Axenausbau wird in der laufenden Session zum Thema. SVP-Nationalrat Pirmin Schwander und SP-Fraktionschef Andy Tschümperlin verlangen von Verkehrsministerin Doris Leuthard Auskunft. Sie gelangen in der Fragestunde am Montag mit vier Fragen an die Bundesrätin. Nämlich:

• Werden Kompetenzen überschritten? Leuthard muss erklären, was sie zum Vorwurf sagt, die Strasse ohne Parlamentsentscheid umklassifiziert zu haben.

• Finanziert der Bund die ganze Strasse? Der Schwyzer Kantonsrat habe nämlich für dieses Projekt keinen Kredit bewilligt.

• Umfahrung Sisikon vorziehen? Derzeit würden 58 Einsprachen das Projekt behindern. Bundesrätin Doris Leuthard soll nun erklären, unter welchen Umständen der Bundesrat bereit wäre, die Planarbeiten für eine Kurzumfahrung von Sisikon vorzuziehen.

•  Wie rechtfertigt der Bundesrat das Neubauprojekt? Mit dem Neuen Finanzausgleich habe die Bundesversammlung bestätigt, dass die Kantone die im Netzbeschluss aufgeführten Strassen unter Oberaufsicht des Bundes fertigstellen müssen. Zu diesem Zeitpunkt sei die Axenstrasse aber noch als Nationalstrasse 3. Klasse eingeteilt gewesen.

Bote der Urschweiz

 

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