Ein Rechtsgutachten gibt grünes Licht. Der Bau der milliardenteuren Axen-Nationalstrasse könne gestoppt werden. Mit einer Volksinitiative.
Für über eine Milliarde Franken soll ab 2017 eine neue Nationalstrasse zwischen Brunnen und Flüelen gebaut werden. Das will der Bundesrat. Die beiden Kantone Uri und Schwyz haben den Beschluss umzusetzen.
Doch jetzt kommt Sand ins Getriebe: Ein interkantonales Komitee um den Steiner Toni Reichmuth und den Arther SP-Kantonsrat Andreas Marty will voraussichtlich nächste Woche eine Volksinitiative starten. Dass entsprechende Pläne diskutiert werden, hat der «Bote» schon vor Monatsfrist bekannt gemacht. Nun ist der Entscheid gefallen.
Rechtsgutachten zeigt den Weg
«Es ist nicht so, dass Bern Schwyz einfach vorgibt, was zu tun ist», sagt Reichmuth als Co-Präsident der Initianten. Der Bau eines solchen Projektes laufe dialogisch. Das sehe die neue Bundesverfassung ausdrücklich vor.
Die Volksinitiative soll Regierungsrat und Behörden in die Pflicht nehmen, alles zu tun, damit der Bau nicht realisiert wird. Marty und Reichmuth stützen sich dabei auf ein eigens in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten. Das Gutachten, das dem «Boten» vorliegt, zeigt auf 24 Seiten die Grenzen und Möglichkeiten einer Volksinitiative betreffend der neuen A4-Axentunnel vor.
Die beiden Juristen Prof. Andreas Auer und André Moser (Umbricht-Rechtsanwälte) plädieren für ein «einstufiges Verfahren». Das heisst, mit einer reinen «Lex Axen» – analog zur damaligen Kleeblatt-Initiative – würde die Kantonsverfassung durch eine Bestimmung ergänzt, die von den Schwyzer Behörden verlangt, «im Rahmen des (bundesrechtlich) Zulässigen darauf hinzuwirken, dass die neue Axenstrasse weder integral noch in einzelnen Abschnitten realisiert wird».
Dieser Ansatz, sind die Zürcher Juristen überzeugt, sei «durchaus zielführend». Der Vorteil des in der Studie vorgeschlagenen Wegs sei, dass eine Lösung schneller zu realisieren wäre, da nur einmal und zwar unmittelbar über die Sache abzustimmen wäre. Vor allem, argumentieren Auer und Moser weiter, drücke die Initiative, falls angenommen, «die bis anhin noch nie eruierte ablehnende Haltung der Schwyzer Stimmbürger zu diesem Vorhaben aus». Das bezeichne man, so die Studie, im Volksmund als «zwei Fliegen auf einen Schlag».
Reichmuth lässt Kritik nicht gelten
Die Planung für das 1,2-Milliarden-Projekt läuft bereits auf Hochtouren, die Planauflage ist für diesen Herbst geplant. Trotzdem lässt Co-Präsident Reichmuth die Kritik nicht gelten, die Initiative komme zu spät. «Im Kantonsrat herrscht ein doppelter Tenor vor», sagt Reichmuth zu den Einwänden. Man sage, es sei zu spät und Schwyz könne nichts machen. «Beides ist falsch.» Die Kleeblatt-Initiative oder der gestoppte Ausbau am Kaiserstuhl hätten gezeigt, dass die Kantone etwas unternehmen könnten, falls sie wollten. Der Bund werde abwarten mit dem Bau. «Das hat er immer wieder gemacht und wird er auch in Schwyz und Uri tun», ist Reichmuth überzeugt. Die Opposition sei auch nicht zu spät. «Der Baubeginn ist für 2017 vorgesehen. Bisher gibt es erst Planungskosten. Das ist verkraftbar, wenn es nun zu einem Stopp käme.»
Vorentscheid schon heute Abend
Dass es den Initianten ernst ist, zeigt ein Blick auf die Traktandenliste der SP Schwyz. Sie will sich bereits heute Donnerstagabend entscheiden, ob sie die Initiative unterstützen wird, falls diese lanciert würde.
KOMMENTAR
Nicht nur der Regierung, auch dem Kantonsrat wird das Begehren nicht in den Kram passen. Es wird als chancenlos beurteilt, komme zu spät, sei nichts anderes als eine Zwängerei. Eine gesunde Wirtschaft brauche ein modernes, intaktes Strassennetz. Daneben wird mit dem (unbestrittenen) Anliegen der Sisiger argumentiert werden, deren Dorf vom Verkehr arg gebeutelt wird, und mit der Verkehrssicherheit, die erhöht werden könne.
Man muss nicht viel verstehen, damit man die Argumentationslinie der Gegner schon jetzt erkennt. Doch aller Kritik zum Trotz: Dass die Schwyzer zum Projekt gefragt werden, sollte eigentlich selbstverständlich sein. Gerade in Zeiten enger Finanzen. Die Axen-Initianten machen jedenfalls nichts anderes als der HEV mit dem Referendum. Sie machen nur von ihrem demokratischen Recht Gebrauch.
Jürg auf der Maur
Bote der Urschweiz, 21. August 2014
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