Der Ausbau dürfte 32 Prozent teurer werden. Alf Arnold fragt nach den Gründen und den Konsequenzen für Uri.
Im September 2010 hat der Landrat für den Ausbau der Axenstrasse (Morschacher und Sisikoner Tunnel) einen Verpflichtungskredit von 4,35 Millionen Franken bewilligt.GemässPresseberichten und der offiziellenInternetseite des Projekts www.axen.ch werden die Baukostenheute auf 240 Millionen Franken respektive 32Prozent höher veranschlag tals im generellen Projekt 2007. Die Gesamtkostender beiden A4-Tunnel belaufen sich neuauf 980 Millionen. Der Anteil des Kantons Uri erhöhtsich laut www.axen.chauf rund 7 Millionen Franken. «Diese Kostensteigerung kommt zustande, obwohl im neuen Projektauf die bisher vorgesehene Verlegung der A4 bei Brunnen verzichtet wird», schreibt Landrat Alf Arnold (Grüne Uri, Altdorf) in einer Kleinen Anfrage. «Die Verlegung wäre für die Realisierungdes Axentunnels der Neat nötig, deren Talquerung zwischen Axen und Urmiberg auf dem Trassee der heutigenA4 erfolgen soll.»
Nicht inbegriffen in den 980 Millionen Franken sind gemäss Arnold die Kosten der Sanierungder alten StrasseBrunnen–Gumpisch (zirka 280 Millionen Franken) sowie des Baus des Rophaientunnels zwischen Sisikoner und Flüeler Tunnel. Der Rophaientunnel ist im Anhang 1c der Nationalstrassenverordnung als eine der Strecken aufgeführt, die im Rahmen der Fertigstellung des beschlossenen Nationalstrassennetzes noch durch die Kantone erstellt und mitfinanziert werden müssen.
Wie kann der Landrat mitreden?
Alf Arnold stellt der Regierungdie folgenden Fragen:
- Aufwelche Faktoren sind die Mehrkostenvon Morschacher undSisikoner Tunnel zurückzuführen? Wiegross ist der Anteil der Teuerung, wiegross jener der Projektänderungen?
- Welche Kostenwurden durch den Verzichtauf die Verlegung der A4 bei Ingenbohl eingespart?
- Welche Konsequenzen ergeben sich aus dieser Projektänderung für den späteren Bau des Bahntunnels am Axen?
- Enthalten der Sachplan Schiene des Bundes und der Schwyzer Richtplan den Bahntunnel respektive die Verlegung der A4 weiterhin unverändert?
- Gemäss festgelegtem Kostenteiler zwischen Schwyz und Uri und dem Finanzierungsanteil des Kantons Uri (3 Prozent) dürften die Kosten für Uri wenigerals 6 Millionen Franken betragen. Wie erklärt sich die Differenz zu den bei www.axen.ch erwähnten 7 Millionen Franken?
- Gedenkt die Regierung, dem Landrat für die Mehrkostender A4-Tunnels am Axen einen Nachtragskredit oder einen neuen Verpflichtungskredit zu unterbreiten? Wann wird dieser vorgelegt?
- Besteht zwischen dem Bund und dem Kanton Urieine vertragliche Abmachung zur Übernahme der alten Axenstrasse?
- Stimmtes, dass die alte Strassekünftigdie gleiche Breite wie heute,ergänzt durch einen seeseitigen Fuss-und Radweg, haben soll?
- Stimmtes, dass die Kosten der Sanierung der alten Strassevom Bund übernommen werden?
- Kann der Kanton die Übernahme der alten Axenstrasse ablehnen, wenn sie primär als Ausweichstrecke für die Tunnel dienen soll?
- Falls nein: Welche Rechtsgrundlage von Bund oder Kanton verpflichtet ihn zur Übernahme?
- Wird der Landrat über die Übernahme befinden können? Wann ist dies der Fall?
- Welche Kosten sind zu erwarten, wenn in absehbarer Zukunft auch noch derRophaientunnel realisiertwird(Baukostenanteil) und der Kanton Uriauch auf diesem Abschnitt Betrieb und Unterhalt der alten Axenstrasse übernehmen muss?
- Wann ist mit der Aufhebung des Kreisels in Flüelen zu rechnen?
- Welche Kosten verursacht dieser Umbau des Anschlussbauwerks?
- Mit welchen Kosten ist für den Kanton zu rechnen?